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Wiedergutmachung für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Jenischen und Sinti sowie für die Opfer fürsorgerischer Zwangs-massnahmen und Fremd-platzierungen

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen eine der schwersten Verletzungen dieser Würde dar. Sie lassen sich weder durch den Verweis auf den damaligen Zeitgeist noch durch formale Zuständigkeiten relativieren.

(unabhängig vom Wohnkanton)

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Quelle: Staatsarchiv Schwyz, HA.XI.139 (fotografiert von Christof Hauser, Winterthur)

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Personen mit expliziter Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Unterschrift, die den offenen Brief unterzeichnet haben:

Alois Kappeler - Dr. Nina Burri - MarieLies Bircher - Ursula Biondi - Dr. Sara Galle - Michael Fontanive - Dr. Nicole Gautschi - Robert Huber - Mikko Ojala - Eugen von Arb - Dr. Martin Kammerer - Stephan Kost - Christoph Stuehn - Anna Müller - Thomas P. Reitz - Nina Hofmann - Aurelia Imlig - Martina Rieder - Lukas Achermann - Dr. Monika Brunsting - Nicole Gyr - Andreas Müller - Dr. Corinna Virchow - Susanne Kern - Max Hänni - Dora Weber-Meier - Dominic Büttner - Stefan Jäggi - Rudolf Züger - Urs Betschart - Martin Rana - Anna Naumann - Hansjörg Klauser - Max Annen - Christian Gwerder - Annina Mullis - Arjeta Qerreti - Marfa Gulàs - Judith Gnos - Vreni Wintet - Nadja Grünenfelder - Olivia Furrer - Cornelia Rieder - Cristina Maftei Stucki - Manuela Betschart - Viola Gloor - Willi Züst - Karin Schwiter - Durim Shala - Beatrice Walker - Nathalie Isch - Sibylle Hänni - Hans Nater - Martina Zumstein - Marlen Marty- Albert Marty - Ilsemarie Züttel Neeser - Roland Sahli

OFFENER BRIEF AN DAS SCHWYZER KANTONSPARLAMENT

 

Wiedergutmachung für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Jenischen und Sinti sowie für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremd-platzierungen

 

Sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident,
sehr geehrte Mitglieder des Kantonsrates

 

Bis 1981 wurden in der Schweiz zehntausende Kinder und Erwachsene durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen und durch Fremdplatzierungen in ihrem Leben massiv eingeschränkt. Viele von ihnen erlitten dadurch grosses Leid. 

 

Der Kanton Schwyz nutzte seine Handlungsspielräume kon- sequent und praktizierte eine rigide Sesshaftmachungs- und Kontrollpolitik, insbesondere gegenüber den Jenischen und Sinti, deren Verfolgung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“ der Stiftung Pro Juventute vom Bundesrat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt wurde.

 

Andere Kantone haben in den vergangenen Monaten gehandelt und kantonale Gelder im Rahmen der Wiedergutmachung gesprochen. Der Schwyzer Regierungsrat lehnte einen kantonalen Solidaritätsbeitrag jedoch ab.  

 

Ein Solidaritätsbeitrag ist keine Entschädigung für erlittenes Leid, sondern ein notwendiges Zeichen dafür, dass staatliches Unrecht anerkannt wird. Ebenso unabdingbar sind die Dokumentation und die öffentliche Erinnerung des Unrechts. Dazu zählen die Berücksichtigung in der Kantonsgeschichte und die sichtbare Anerkennung der historischen Tatsachen.

 

Die Vergangenheit ist nicht Geschichte. Sie betrifft die Gegenwart und die politische Kultur eines Kantons. Wir fordern Sie, geschätzte Mitglieder des Kantonsparlaments, eindringlich auf,  sich dafür einzusetzen, dass der Kanton Schwyz seine Verantwortung gegenüber den Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Jenischen und Sinti sowie gegenüber den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wahrnimmt. Wo Verbrechen gegen die Menschlichkeit toleriert oder relativiert werden, wird der zivilisatorische Konsens aufgekündigt.

Dr. Susanne Kempf          

Fatin Nada 

Co-Präsidentinnen

Netzwerk Allein- und getrennt erziehende Mütter Schweiz

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(unabhängig vom Wohnkanton)

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Quelle: Staatsarchiv Schwyz, HA.XI.139, (fotografiert von Christof Hauser, Winterthur)

Am 19. Februar 2025 anerkannte der Bundesrat die Verfolgung der Jenischen und Sinti im Rahmen des sogenannten „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und übernahm dafür staatliche Mitverant-wortung. Diese Anerkennung war notwendig und überfällig. Sie zeigt, dass Kan-tone und Gemeinden ebenfalls Verantwortung tragen.

Diese Anerkennung betrifft die gezielte Verfolgung einer bestimmten Gruppe. Daneben gab es zahlreiche weitere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Auch sie waren staatlichem Unrecht ausgesetzt, auch ihr Leid verlangt Anerkennung, Verantwortung und Wiedergutmachung.

Der Fall von Alois Kappeler macht das Ausmass dieser diskriminierenden Praxis exemplarisch sichtbar. Er wurde als Säugling von seiner jenischen Familie getrennt, als Erwachsener entmündigt und ein Leben lang immer wieder in Institutionen eingeschlossen. Sein Lebensweg steht für das unermessliche Leid, das aus administrativen Entscheidungen erwuchs und bis heute nachwirkt. Historische Untersuchungen deuten darauf hin, dass der Kanton Schwyz im Vergleich zu anderen Kantonen besonders konsequent und hart vorging – politisch gewollt und behördlich umgesetzt.

Die Anerkennung des Unrechts ist nicht nur ein symbolischer Akt, sondern auch eine Frage politischer Haltung und Werte. Wie wir mit der Vergangenheit umgehen, ist für uns als Gesellschaft wichtig. Damit zeigen wir auch künftigen Generationen, dass wir aus der Geschichte lernen wollen und dass Wegschauen keine Option ist.

Die Haltung des Regierungsrates ist deshalb nicht überzeugend. Betroffenheit allein genügt nicht. Auch eine Zurückweisung der Verantwortung mit Verweis auf damalige Gesetze und den Zeitgeist greift zu kurz. Der Solidaritätsbeitrag des Bundes entbindet die Kantone nicht von ihrer Pflicht gegenüber den Betroffenen. Die zentrale Frage nach der politischen Verantwortung bleibt unbeantwortet. Die Verharmlosung gravierenden Unrechts und die Ablehnung eines Solidaritäts-beitrages entspricht in keiner Weise dem gesellschaftlichen und politischen Anspruch, Verantwortung zu übernehmen.

 

Eine solche Haltung kann als Gleichgültigkeit und ein erneutes Ausweichen vor Verpflichtungen verstanden werden. Für die Betroffenen kann eine solche Haltung auch zu erneuten Verletzungen führen – nicht durch neue Massnahmen, sondern durch die Relativierung und das Vermeiden einer klaren Anerkennung des Un-rechts.

Ohne Verantwortung bleibt jedes Bedauern folgenlos. Ohne Konsequenzen bleibt jede Entschuldigung unvollständig.

Quelle: Staatsarchiv Schwyz, HA.XII.38082, RRB 15/1946

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